Anwaltliche Hilfe bei finanziellen Problemen

Immobilien Anwalt 24

Wir bieten Immobilieneigentümern bundesweit anwaltliche Hilfe bei finanziellen Problemen, insbesondere bei Umschuldung, Darlehenskündigung, Zwangsversteigerung oder Insolvenzverfahren.

Wir helfen bei finanziellen Problemen!

Immobilien Anwalt 24

Immobilien Anwalt 24 – Hilfe bei finanziellen Problemen wendet sich deutschlandweit an Eigentümer von Immobilien, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Wir bieten juristische Hilfe bei der Immobilienfinanzierung in der Krise an. Wir beraten Eigentümer bei Fragen zur Umschuldung, Darlehenskündigung, Zwangsversteigerung oder Insolvenzverfahren.

Zur Bewältigung der Krise entwickeln wir juristische Lösungen. Diese setzen wir gemeinsam mit unseren Mandanten um. Neben einer vertrauensvollen Partnerschaft liegt unser Hauptaugenmerk auf dem Erhalt des Immobilienbestandes („Immobilienrettung“).

Immobilien sind ein Hauptbestandteil der privaten Vermögensbildung. Wir sehen uns als zentraler Ansprechpartner zu allen Fragen des Immobilienvermögens.

Wir verfügen über hohe Expertise im Immobilienrecht und Grundstücksrecht, Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Recht der Zwangsversteigerung und der Teilungsversteigerung sowie Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht.

Bei umfangreichen Transaktionen ziehen wir Spezialisten hinzu. Wir koordinieren deren Arbeiten und fassen die Ergebnisse zusammen, so dass wir Leistungen aus einer Hand anbieten können.

Der Sitz der Kanzlei befindet sich in München, Zweigstellen in Augsburg, Ulm, Leipzig und Berlin.

Herzlich Willkommen

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Immobilien Anwalt Libera

Immobilien Anwalt 24

Kompetenzen

Das Grundstücksrecht und Immobilienrecht beinhaltet alle Rechtsfragen rund um Grundstück, Wohnung und Haus und ist überwiegend in den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Neben den schuldrechtlichen Vorschriften sind auch dingliche Rechte an Immobilien von erheblicher Bedeutung, insbesondere bei der Übertragung oder Belastung einer Immobilie. Weitere Rechtsbeziehungen können aufgrund von Vorkaufsrechten, Vormerkungen oder Belastungen – wie Wohnrecht, Nießbrauch oder Leibgedinge – entstehen.
Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen im Grundstücksrecht und Immobilienrecht, die im Rahmen einer Umschuldung geklärt werden müssen, insbesondere zur Immobilienbewertung und Neubewertung von Sicherheiten, zur Eintragung und Abtretung von Grundschulden und zur Ablösung von Belastungen wie Wohnrecht, Nießbrauch und Leibgedinge. Sollte eine Umschuldung nicht möglich sein, beraten und vertreten wir Sie professionell beim freihändigen Verkauf Ihrer Immobilie.

Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht erstreckt sich im Allgemeinen auf alle Rechtsfragen, die sich aus dem Geschäftsbereich der Kreditinstitute zu ihren Kunden und den Kapitalmärkten ergeben. Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht mit dem wir uns befassen, umfasst Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, die sich im Rahmen einer Immobilienfinanzierung ergeben, und ist hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Bei Streitigkeiten mit der finanzierenden Bank prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Kredit- und Sicherungsverträge. Wir prüfen insbesondere die Rechtmäßigkeit der in Rechnung gestellten Kreditbearbeitungsgebühren und der Vorfälligkeitsentschädigung. Außerdem beraten wir Sie im Hinblick auf die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung und die Chancen einer Rückabwicklung der Finanzierungsverträge. Auch im Falle einer Umschuldung beraten wir Sie umfassend zu allen juristischen Fragen, insbesondere zu den Kreditkonditionen der neuen Finanzierung und rechtlich möglichen alternativen Regelungen.

Die Zwangsversteigerung von Immobilien ist ein Zwangsvollstreckungsverfahren, das im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt ist. Über die Zwangsversteigerung hat der Gläubiger die Möglichkeit, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken und seinen Anspruch durch die Verwertung der Substanz zu befriedigen. Eine besondere Form der Zwangsversteigerung ist die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.
Wir prüfen die Möglichkeiten der Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung oder der Teilungsversteigerung. Hierzu entwickeln wir Strategien zum Erhaltung oder zum Verkauf der Immobilie, verhandeln mit den die Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung betreibenden Gläubigern und führen außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren mit allen Gläubigern durch. Zudem prüfen wir, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines gerichtlichen Vollstreckungsschutzes vorliegen. Sollte das Verfahren auf Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung nicht aufgehoben oder eingestellt werden, vertreten wir Sie während der gesamten Verfahrens vor dem Vollstreckungsgericht.

Die Einzelzwangsvollstreckung ist von der Gesamtvollstreckung (Insolvenzverfahren) zu unterscheiden. Bei der Einzelzwangsvollstreckung vollstreckt ein Gläubiger auf Grund eines Vollstreckungstitels und versucht sich dadurch zu befriedigen. Bei der Gesamtvollstreckung wird durch den Insolvenzverwalter das gesamte Vermögen des Schuldners verwertet und nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger verteilt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob die Forderung tituliert wurde oder nicht. Zentrale Rechtsgrundlage des Insolvenzrechts ist die Insolvenzordnung, die Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern die Regelinsolvenz und nicht gewerblich tätigen Schuldnern die Verbraucherinsolvenz ermöglicht.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Bemühungen, Zwangsvollstreckungen oder Insolvenzverfahren bereits im Vorfeld zu verhindern. Hierzu treten wir sowohl mit den finanzierenden Banken als auch mit neuen Kreditinstituten in Verhandlungen um eine Umschuldung Ihrer Verbindlichkeiten zu erreichen. Sollte sich ein Insolvenzverfahren nicht vermeiden lassen, beraten wir Sie umfassend zu allen Vor- und Nachteilen eines Insolvenzverfahrens und vertreten wir Sie bei Bedarf während des gesamten Verfahrens, bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht.

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Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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Montag – Freitag: 8:00 Uhr – 22:00 Uhr
Samstag – Sonntag: 8:00 Uhr – 20:00 Uhr

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Umschuldung

Der Wunsch nach einer Umschuldung eines Immobilienkredits kann verschiedene Gründe haben. Neben dem Auslaufen der Zinsbindung und dem Wunsch nach günstigeren Konditionen können akute finanzielle Probleme (aktuell: Zahlungsausfälle aufgrund der Corona-Pandemie) ein rasches Handeln erfordern.

Wir bieten bundesweite Hilfe beim Versuch der Immobilienrettung. Im Falle einer Umschuldung beraten wir Sie umfassend zu allen juristischen Fragen. Insbesondere beraten wir Sie auch zur vertraglichen Ausgestaltung der Darlehenskonditionen und möglichen alternativen Vertragsbestimmungen.

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Umschuldung von Immobilienkrediten in der Krise

Hausbanken unterbreiten nach Ablauf der Zinsbindung oft ein Angebot zur Darlehensverlängerung (Prolongation). Alternativ hierzu kann ein Darlehen auch bei einem anderen Kreditinstitut aufgenommen werden (Anschlussfinanzierung). Bei schlechter Bonität und negativen SCHUFA-Einträgen lehnen viele Kreditinstitute den Wunsch nach einer Umschuldung jedoch ab. Einige deutsche Kreditinstitute haben sich auf Finanzierungslösungen für Kunden mit  finanziellen Problemen und negativen SCHUFA-Einträgen spezialisiert. Für das erhöhte Ausfallrisiko berechnen diese Banken jedoch einen deutlichen höheren Zinssatz als die Hausbanken.

Unter dem Begriff „Schweizer Kredit“ versteht man im allgemeinen einen Kredit, der von einem Schweizer Kreditinstitut unter Anwendung Schweizer Rechts gewährt wird. Schweizer Banken verzichten in der Regel auf eine Einsichtnahme bei der deutschen SCHUFA. Bei der „Umkehrhypothek“ handelt es sich um einen Kreditvertrag. Der Kredit wird als Einmalzahlung oder in monatlichen Raten ausgezahlt. Da Zinsen und Tilgung gestundet werden und die Rückzahlung erst nach Tod oder Auszug fällig wird,  baut sich die Schuldenlast von Jahr zu Jahr auf.

Wir beraten Sie zur juristischen Ausgestaltung der Darlehens- und Sicherungsverträge. Wir prüfen die uns vorgelegten Vertragsentwürfe der Kreditinstitute. Wir beraten Sie zu den juristischen Risiken und stellen Ihnen alternative vertragliche Regelungen vor. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Vertragsverhandlungen mit den Kreditinstituten.

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Alternativen zur Umschuldung durch Immobilienübertragung

Beim „Teilverkauf“ wird nur ein Teil der Immobilie an einen Investor verkauft. Der Veräußerer behält den Rest der Immobilie in seinem Eigentum, nutzt diese weiter und zahlt für den auf den Investor übertragenen Teil eine Art „Nutzungsentschädigung“. Zwar werben die Anbieter mit einer simplen Handhabung und schnellen Abwicklung, die Rahmenbedingungen können jedoch den wirtschaftlichen Nutzen für den Veräußerer in Frage stellen.

Beim „Rückmietverkauf“ (bzw. „sale and lease back“) wird die Immobilie an einen Investor veräußert. Dieser nutzt die Immobilie jedoch nicht selbst, sondern überlässt sie  – gegen ein vereinbartes Entgelt – dem bisherigen Eigentümer zur Nutzung. Dem Veräußerer wird oftmals für eine bestimmte Dauer ein notarielles Rückholrecht eingeräumt. Mit Ablauf der Frist zur Rückübertragung bleibt der Investor Eigentümer.

Bei der „Immobilienverrentung“ (oder „Immobilienrente“) überträgt der Eigentümer seine Immobilie endgültig auf einen Erwerber, eine Rückübertragung ist nicht vorgesehen. Nach Übertragung erhält der Übertragende im Gegenzug oft ein lebenslanges Wohnrecht und zur Altersvorsorge zusätzlich eine Rente (Leibgedinge). Diese Form der Übertragung kommt auch dann in Betracht, wenn die Immobilie belastet ist. Eine Übertragung ist auch auf Stiftungen möglich („Stifterrente“).

Wir beraten Sie zu diesen Formen der „Immobilienrettung“. Wir prüfen Angebote und Kaufverträge möglicher Investoren und Stiftungen. Auf Wunsch entwickeln wir alternative Gestaltungen, die Sie als Immobilienveräußerer bestmöglich absichern.

Anwaltliche Hilfe bei der „Immobilienrettung“

Weitere Leistungen

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Darlehenskündigung

Bei Streitigkeiten mit der finanzierenden Bank prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Kredit- und Sicherungsverträge.

Wir prüfen insbesondere die Rechtmäßigkeit der in Rechnung gestellten Kreditbearbeitungsgebühren und der Vorfälligkeitsentschädigung.

Außerdem beraten wir Sie im Hinblick auf die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung und die Chancen einer Rückabwicklung der Finanzierungsverträge.

Auch im Falle einer Umschuldung beraten wir Sie umfassend zu allen juristischen Fragen. Wir prüfen die Kreditkonditionen der neuen Finanzierung und stellen Ihnen rechtlich mögliche alternative Regelungen vor.

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Zwangsversteigerung

Wir prüfen die Möglichkeiten der Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung oder der Teilungsversteigerung. Wir bieten Hilfe beim Versuch der Immobilienrettung.

Hierzu entwickeln wir Strategien zur „Immobilienrettung“, verhandeln mit den die Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung betreibenden Gläubigern und führen außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren mit allen Gläubigern durch.

Zudem prüfen wir, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines gerichtlichen Vollstreckungsschutzes vorliegen. Sollte die Zwangsversteigerung nicht aufgehoben oder eingestellt werden, vertreten wir Sie während des gesamten Verfahrens vor dem Vollstreckungsgericht.

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Insolvenzverfahren

Wir unterstützen Sie bei Ihren Bemühungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder ein Insolvenzverfahren bereits im Vorfeld zu verhindern.

Hierzu treten wir sowohl mit den finanzierenden Banken als auch mit neuen Kreditinstituten in Verhandlung. Ziel ist es, eine Umschuldung Ihrer Verbindlichkeiten zu erreichen.

Sollte sich ein Insolvenzverfahren nicht vermeiden lassen, beraten wir Sie umfassend zu allen Vor- und Nachteilen eines Insolvenzverfahrens. Bei Bedarf vertreten wir Sie während des gesamten Verfahrens, bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

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